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   VG Neustadt, 11.12.2013 - 3 K 561/13.NW   

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https://dejure.org/2013,35837
VG Neustadt, 11.12.2013 - 3 K 561/13.NW (https://dejure.org/2013,35837)
VG Neustadt, Entscheidung vom 11.12.2013 - 3 K 561/13.NW (https://dejure.org/2013,35837)
VG Neustadt, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - 3 K 561/13.NW (https://dejure.org/2013,35837)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 14 BezO RP, § 45 GemO RP, Art 28 GG, § 39 Abs 1 LKreisO RP, § 39 Abs 3 LKreisO RP
    Kommunalverfassungsstreit; Ausschussbesetzung; Stärkeverhältnis der vertretenen Gruppen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Bezirksverband Pfalz muss mehrere Ausschüsse neu wählen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Ausschüsse des Bezirkstages

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bezirksverband Pfalz muss mehrere Ausschüsse neu wählen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 09.12.2009 - 8 C 17.08

    Gemeindevertretung; Ausschüsse; Ausschusswahl; Spiegelbildlichkeitsgrundsatz;

    Auszug aus VG Neustadt, 11.12.2013 - 3 K 561/13
    Mit Urteilen vom 10. Dezember 2003 - 8 C 18/03 - (BVerwGE 119, 305) und 9. Dezember 2009 - 8 C 17/08 - (NVwZ 2010, 834) hat das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit der Wahl von kommunalen Ausschüssen entschieden, dass im Hinblick auf das Prinzip der demokratischen Repräsentation die Ausschüsse des Gemeinderats als verkleinerte Abbilder des Plenums dessen Zusammensetzung und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln müssen.

    Da der Abgeordnete frei sei, sich in Fraktionen zu organisieren, seien die Fraktionen als politische Kräfte ebenso gleich und entsprechend ihrer Stärke zu behandeln wie die gewählten Gemeindevertreter untereinander (so BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2009, a. a. O).

    Sitzverschiebungen innerhalb eines kommunalen Vertretungsorgans können daher nur durch dem Spiegelbildlichkeitsgrundsatz gleichrangige kollidierende verfassungsrechtliche Vorgaben gerechtfertigt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2009, a.a.O.).

    Die Einschränkung muss also wechselseitig auf das zur Entfaltung des jeweils anderen Gebots nötige Mindestmaß begrenzt werden, damit beide in größtmöglichem Umfang zur Geltung kommen können (so BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2009, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.07.1982 - 7 B 29/82
    Auszug aus VG Neustadt, 11.12.2013 - 3 K 561/13
    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in seinem Beschluss vom 14. Juli 1982 - 7 B 29/82 - (AS 17, 382, 383 = NVwZ 1983, 488) zu der damaligen Fassung des § 39 LKO ausgeführt:.

    Wenn der Gesetzgeber sich für einen Fall der Änderung des Stärkeverhältnisses der in einem kommunalen Vertretungsorgan vertretenen politischen Gruppen - worunter auch Fraktionen zu verstehen sind - dafür entscheidet, im Wege des Ausgleiches der widerstreitenden Grundsätze statt dem Grundsatz der Kontinuität der von dem Vertretungsorgan gebildeten Ausschüsse (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Juli 1982 - 7 B 29/82 -, AS 17, 382/387) den neuen Stärkeverhältnissen und damit dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit den Vorrang einzuräumen, wie er es mit § 39 Abs. 3 LKO, aber auch mit § 45 Abs. 3 GemO getan hat, so bestehen dagegen keine (kommual)verfassungsrechtlichen Bedenken.

    Es handelt sich somit nach dem Übertritt von Frau Gentzsch in die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen nicht um eine Fraktionsgemeinschaft, in der zwei eigenständige Gruppen vertreten sind, wie es in dem vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Rechtsstreit (Beschluss vom 14. Juli 1982, a.a.O.) der Fall war, sondern weiterhin ausschließlich um eine, nämlich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus VG Neustadt, 11.12.2013 - 3 K 561/13
    Denn die von dem Vertretungsorgan gebildeten Ausschüsse sind fachlich spezialisierte Untergliederungen des Plenums und für ihr jeweiliges Aufgabengebiet dessen verkleinerte Abbildung, so dass ihre Zusammensetzung die politischen Verhältnisse des Plenums widerspiegeln muss (vgl. BVerfG, Urteil vom 13. Juni 1989 - 2 BvE 1/88 -, BVerfGE 80, 188/222).
  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

    Auszug aus VG Neustadt, 11.12.2013 - 3 K 561/13
    Diese Bestimmungen übertragen die in Art. 20 Abs. 1 und 2 GG, Art. 74 Abs. 2 LV getroffene Grundentscheidung des Grundgesetzes und der Landesverfassung für die Prinzipien der Volkssouveränität und der Demokratie auf die Ebene der Gemeinden und Gemeindeverbände (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Februar 1978 - 2 BvR 134/76 u.a. -, BVerfGE 47, 253/272).
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 20.91

    Rolle der Fraktionen

    Auszug aus VG Neustadt, 11.12.2013 - 3 K 561/13
    Die Vertreter haben nach Maßgabe der Eigenverantwortlichkeit, wie sie dem verfassungsrechtlich geformten Bild der in den staatlichen Aufbau integrierten kommunalen Selbstverwaltung entspricht, aber ein "freies Mandat" (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1992 - 7 C 20/91 -, BVerwGE 90, 104 = juris, Rn. 9).
  • BVerwG, 10.12.2003 - 8 C 18.03

    Wahl der Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderats; verfassungskonforme

    Auszug aus VG Neustadt, 11.12.2013 - 3 K 561/13
    Mit Urteilen vom 10. Dezember 2003 - 8 C 18/03 - (BVerwGE 119, 305) und 9. Dezember 2009 - 8 C 17/08 - (NVwZ 2010, 834) hat das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit der Wahl von kommunalen Ausschüssen entschieden, dass im Hinblick auf das Prinzip der demokratischen Repräsentation die Ausschüsse des Gemeinderats als verkleinerte Abbilder des Plenums dessen Zusammensetzung und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln müssen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2013 - 10 A 10229/13

    Ausschussgröße und Spiegelbildlichkeitsprinzip

    Auszug aus VG Neustadt, 11.12.2013 - 3 K 561/13
    Allerdings sind bei der Ausübung dieses Regelungsermessens verschiedene Verfassungsgrundsätze wie das Willkürverbot, das Demokratieprinzip und der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit sowie der Minderheitenschutz zu beachten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 10 A 10229/13.OVG -, m.w.Nachw.; BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2011 - 8 BN 1.11 -, juris, Rn. 15).
  • BVerwG, 11.07.2011 - 8 BN 1.11

    Zulassung der Revision bei Adressierung der Klage an den falschen Beklagten im

    Auszug aus VG Neustadt, 11.12.2013 - 3 K 561/13
    Allerdings sind bei der Ausübung dieses Regelungsermessens verschiedene Verfassungsgrundsätze wie das Willkürverbot, das Demokratieprinzip und der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit sowie der Minderheitenschutz zu beachten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 10 A 10229/13.OVG -, m.w.Nachw.; BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2011 - 8 BN 1.11 -, juris, Rn. 15).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.1991 - 7 A 11123/90

    Sitze im Ortsbeirat; Politische Gruppen; Gemeinderat; Vorschlagsrecht;

    Auszug aus VG Neustadt, 11.12.2013 - 3 K 561/13
    In seinem Urteil vom 15. Januar 1991 - 7 A 11123/90 - (AS 23, 173ff. = NVwZ-RR 1991, 500) hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in anderem Zusammenhang nochmals hervorgehoben, dass der rheinland-pfälzische Kommunalgesetzgeber den Begriff der politischen Gruppe mit eindeutigem Rückbezug zum Wahlakt für die kommunale Vertretung gesehen und damit an die bei einer Kommunalwahl um die Sitze in den kommunalen Vertretungsorganen konkurrierenden Parteien und Wählergruppen angeknüpft habe, also gerade nicht auf den sonst im Parlamentsrecht geläufigen Begriff der Fraktion abgestellt habe.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.1981 - 7 A 70/81

    Mindestfraktionsstärke in einem Gemeinderat

    Auszug aus VG Neustadt, 11.12.2013 - 3 K 561/13
    Während der Begriff der Koalition in der Gesetzessprache des rheinland-pfälzischen Selbstverwaltungsrechts überhaupt nicht gebraucht wird, hat der Gesetzgeber den Begriff der Fraktion erstmals in der Novelle vom 21. Dezember 1978 (GVBl S. 770) sowohl in die Landkreis- als auch Gemeindeordnung aufgenommen, indem er das Recht, einen Punkt auf die Tagesordnung zu setzen, nicht nur - wie bisher - einer Mehrheit von 25 v. H. der Mitglieder des Kreistages oder der Gemeindevertretung einräumt, sondern - unabhängig von ihrer Stärke - jeder "Fraktion" gewährt (s. hierzu Urteil des Senats vom 15. Dezember 1981 - 7 A 70/81 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2021 - 10 A 10231/21

    Neuwahl der Mitglieder eines Ausschusses wegen des Partei- bzw. Fraktionswechsels

    Da das Ratsmitglied H... nicht nur die Fraktion gewechselt hat, sondern auch aus der Freien Wählergemeinschaft ausgetreten ist, gilt dies unabhängig davon, ob es für eine Änderung des Stärkeverhältnisses der politischen Gruppen seit der Gesetzesänderung vom 5. Oktober 1993 (GVBl. 1993, S. 481), mit der in § 45 Abs. 1 GemO dem Begriff der politischen Gruppen der Klammerzusatz "Ratsmitglieder oder Gruppen von Ratsmitgliedern" hinzugefügt wurde (vgl. dazu LTDrucks. 12/2796, S. 75), ausreicht, dass ein Ratsmitglied (nur) die Fraktionszugehörigkeit aufgibt oder wechselt (so VG Neustadt, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 3 K 561/13.NW -, juris; VG Mainz, Urteil vom 22. August 2011 - 6 K 339/11.MZ; Joritz, LKRZ 2015, 500, 503), oder es erforderlich ist, dass es auch die Partei- oder Wählergemeinschaftsmitgliedschaft aufgibt oder verliert, da § 45 GemO mit dem Begriff der "politischen Gruppen" an die bei einer Kommunalwahl um die Sitze in den kommunalen Vertretungsorganen konkurrierenden Parteien und Wählergruppen anknüpfe (vgl. OVG RP, Beschluss vom 14. Juli 1982 - 7 B 29/82 - AS 17, 382 zur Wahl der Kreistagsausschüsse nach der Landkreisordnung; OVG RP, Urteil vom 15. Januar 1991 - 7 A 11123/90 -juris, Rn. 35; VG Koblenz, Urteil vom 11. Februar 2016 - 1 K 962/15; Lukas, in: PdK RhPf, GemO, § 45 Abs. 3, Rn. 32).
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